Michael Karg
Leiter Untere Baurechtsbehörde, Bauverständiger
Telefon:
07231 488666
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Sie möchten die Nutzung einer baulichen Anlage ändern lassen? Dafür kommen ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Betracht.
Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Dies ist der Fall, wenn
Beispiele für Nutzungsänderungen:
Bloße Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.