Sabine Volino
Telefonzentrale, Fundbüro, Auskunft, Gewerbe, Hallen- und Raumbelegungen
Telefon:
07231 48860
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Gemeindevollzugsdienst, Verkehrsüberwachung
Telefon:
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Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).