Birgit Schlittenhardt
Rentenangelegenheiten, Wohngeldanträge, Wohnungsbauförderung, Registratur, Archiv
Telefon:
07231 488630
E-Mail schreiben
Rentenangelegenheiten, Wohngeldanträge, Wohnungsbauförderung, Registratur, Archiv
Telefon:
07231 488630
E-Mail schreiben
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Minderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.
Hinweis: